Geheimnisschutz

Know-How-Schutz- / Geheimnisschutz-Management-Konzept (GSMS)

Seit April 2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Deutschland in Kraft, nachdem die Bundesrepublik die europäische Know-How-Schutzrichtlinie lange Zeit nicht umgesetzt hatte. Das GeschGehG stellt den Rechtsrahmen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen komplett auf den Kopf. So gilt eine geschäftliche Information nur dann als Geheimnis, wenn Ihr Unternehmen den Nachweis von angemessenen Schutzmaßnahmen erbringen kann. Solche Maßnahmen können rechtlich-vertraglicher Natur sein, aber insbesondere auch organisatorische und technische Gestaltung erfordern. Zur Sicherung von Geschäftsgeheimnissen ist daher ein Geschäftsgeheimniskonzept unerlässlich, um die Nutzung und den Abfluss sensibler Geschäftsinformationen wie Informationen über Geschäftsprozesse, Kundenlisten, Produkte, Entwicklungen etc. durch Wettbewerber oder ehemalige Angestellte zu verhindern. Ein Geheimnisschutzkonzept stellt Leitlinien auf und definiert technische, organisatorische, aber auch rechtliche Maßnahmen, die aus einer Information ein Geschäftsgeheimnis machen.

Unsere Leistungen zur Sicherstellung des Geschäftsgeheimnisschutzes umfassen:

  • Datenflussanalyse zur Identifizierung der im Unternehmen existierenden schützenswerten Informationen
  • Risiko-Analyse möglicher Gefahren im Falle des Informationsverlusts oder der ungewollten Offenlegung solcher Informationen
  • Erstellen von Schutzkonzepten über „angemessene Schutzmaßnahmen“ im Sinne von § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG (Leitlinien, Richtlinien und Festlegung angemessener Schutzmaßnahmen, Vertragsmustern)
  • Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern
  • Fortlaufende Beratung und Überwachung der Management-Konzept.