LLR Data Security and Consulting GmbH
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Datenschutz

Wir beraten branchen- und sektorenübergreifend an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht in allen Fragen des Datenschutzes – sowohl projektweise als auch ganzheitlich durch langfristige Übernahme der Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder der Implementierung von Datenschutzmanagementsystemen.

Dabei erhalten Sie von uns keine Standard-Lösungen aus der Schublade, sondern maßgeschneiderte Konzepte, welche zu Ihrem Unternehmen passen. Wir evaluieren branchen- und unternehmensspezifische Anforderungen und setzen exakt dort an, wo wir für Ihr Unternehmen die größten Risiken identifizieren.

Externer Datenschutzbeauftragter

Die Rolle des Externen Datenschutzbeauftragten (DSB) ist unsere Paraderolle. Unsere Erfahrungen reichen vom IT-Start-Up bis zum internationalen Konzern. Dabei müssen wir die Rolle jedes Mal neu interpretieren, denn die technischen und organisatorischen Infrastrukturen unterschieden sich in jedem Unternehmen. Dazu berücksichtigen wir stets auch branchen- und sektorspezifische Regelungen.

Aber nicht nur inhaltlich, auch formal kann die Rolle des Datenschutzbeauftragten verschiedenste Formen annehmen:

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Wir übernehmen die gesetzliche Funktion des DSB für Ihr Unternehmen mit allen gesetzlich geregelten Pflichten (Art. 39 DSGVO) – und wenn Sie möchten, auch noch mehr.

Konzerndatenschutzbeauftragter

Gerne übernehmen wir die Rolle des DSB für Konzerne oder mittelständische Unternehmensgruppen. Die DSGVO erlaubt einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für verbunden Unternehmen (Art. 37 Abs. 2 DSGVO). Gerade beim Austausch personenbezogener Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe gibt es verschiedene rechtliche und technische Gestaltungsmöglichkeiten, die wir gerne koordinieren.

Interims-Datenschutzbeauftragter / Stellvertretender Datenschutzbeauftragter

Verschiedene Szenarien sind denkbar, in denen der betriebliche DSB temporär ausfällt – ob Urlaub, Elternzeit, Sabbatical, Weiterbildung, Krankheit oder Freistellung. Gerne springen wir ein und übernehmen das Tagesgeschäft für einen begrenzten Zeitraum, damit Unternehmen auch in Abwesenheit des betrieblichen DSB ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können.

Vertreter nach Art. 27 DGSVO für Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung innerhalb der EU

Für Unternehmen, welche keine Niederlassung innerhalb der Europäischen Union haben, aber personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, übernehmen wir die Funktion des ständigen Vertreters nach Art. 27 DGSVO (Representative of controllers or processors not established in the Union)und fungieren als Ansprechpartner für betroffene Personen und die Aufsichtsbehörden.

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