Verarbeitungsverzeichnisse
Verarbeitungsverzeichnisse
Das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO ist das Herzstück der Dokumentationspflichten, welche die DSGVO an Verantwortliche und Auftragsverarbeiter adressiert. Wir unterstützen Sie dabei, ein für den Umfang Ihrer Verarbeitungstätigkeiten angemessenes Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen und nachhaltig zu führen.
Dabei zeigen wir Ihnen, dass man mit einem über den gesetzlichen Pflichtinhalt nach Art. 30 DSGVO hinausgehenden Verarbeitungsverzeichnis Synergien schafft und andere gesetzliche Dokumentationspflichten durch ein erweitertes, harmonisiertes Verzeichnis erfüllt.